Datenschutz

Datenschutz – selbstverständlich für Ihr Unternehmen

In der zunehmend digitalisierten Welt gelten Daten als das Gold des 21. Jahr­hunderts. Dem wirt­schaft­lichen Inter­esse an der möglichst umfass­enden und gewinn­bringenden Ver­wertung von Daten steht das all­gemeine Per­sönlich­keits­recht der betroff­enen Men­schen gegen­über, aus dem das Bundes­verfassungs­gericht ein Recht auf in­formelle Selbst­bestimmung ab­ge­leitet hat.
Das Daten­schutz­recht will einen Aus­gleich der Inter­essen schaffen, und mit der Daten­schutz­grund­verord­nung wird erst­mals eine um­fass­ende Har­moni­sierung des Daten­schutz­rechtes in der Euro­päischen Union ge­schaffen.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten

Entsprechend den gesetz­lichen Bestimm­ungen müssen die meisten Unter­nehmen in Deutsch­land einen betrieb­lichen Daten­schutz­beauf­tragten bestellen, der als neu­trale Stelle das Manage­ment in allen daten­schutz­recht­lichen Fragen berät und unter­stützt.

Zum Daten­schutz­beauf­tragten darf ent­weder ein/e Ange­stellte/r des Unter­nehmens oder ein
externer Dienst­leister ernannt werden. Für die Über­nahme dieser Funktion bedarf es einer fundierten Aus­bildung und viel Er­fahrung, um die viel­fältigen sowohl tech­nischen als auch recht­lichen Fragen klären zu können. Gerade mittel­ständische Unter­nehmen fühlen sich bei diesem Thema oft über­fordert, weil sie nicht über ge­eignete Mitarbeiter/innen mit dem nötigen Know-how verfügen, um eine/n Daten­schutz­beauftragte/n aus den eigenen Reihen bestellen zu können.

An dieser Stelle setzt TeamSec an. TeamSec berät Unter­nehmen lösungs­orientiert in daten­schutz-recht­lichen Fragen – aus der Praxis für die Praxis.
Das Gründer­team von TeamSec bündelt jahr­zehnte­lange Berufs­erfahrung aus der Befassung mit IT-Recht und täg­licher Arbeit in der Infor­mations­techno­logie. Als CIO der Tochter­gesell­schaft eines DAX-Konzerns, ehe­maliger Vor­stand und IT-Management­berater verfügt Thomas Köhler über 30 Jahre Erfahrung, wenn es um die tech­nische Seite des Daten­schutzes geht. Sein Know-how wird ergänzt durch die recht­liche Exper­tise von Klaus-Christian Falkner, der seit über zwanzig Jahren als Wirt­schafts­anwalt Unter­nehmen im IT-Recht berät. Zusammen bringt TeamSec genau die Mischung von Kennt­nissen und Erfahr­ungen mit, die Unter­nehmen zur Bewälti­gung der An­forder­ungen be­nötigen, die das Daten­schutz­recht in einer digitali­sierten Welt an sie stellt.